Anhörung

Die Information, Anhörung und Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein verbindlicher Bestandteil der WRRL. Im Rahmen der Anhörung kann sich die breite Öffentlichkeit zu den Unterlagen äußern. Damit sollen die Planungsprozesse transparent, mögliche Konflikte frühzeitig erkannt sowie die Akzeptanz für die Planungen erhöht werden. Eine aktive Beteiligung ist zu folgenden Inhalten möglich:

- Zeitpläne und Arbeitsprogramme
- Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
- Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme


    ---   Aktuell laufende Anhörungen   ---

Die WRRL legt fest, dass wesentliche Arbeitsschritte alle sechs Jahre zu überprüfen und zu aktualisieren sind. Damit ist gewährleistet, dass neue Erkenntnisse, aktuelle Entwicklungen sowie Ergebnisse aus Überwachungsprogrammen und Erfolgskontrollen bei der Umsetzung der WRRL berücksichtigt werden.

Bis zum 22.12.2027 sind die Bewirtschaftungspläne erneut zu aktualisieren. Mindestens drei Jahre vorher werden dazu Zeitpläne und Arbeitsprogramme veröffentlicht und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, damit diese Stellung nehmen können.

Spätestens zwei Jahre vor Beginn des Zeitraums, auf den sich der Plan bezieht, wird ein vorläufiger Überblick über die für das Einzugsgebiet festgestellten Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (WFGB) zur Stellungnahme veröffentlicht. Die Bundesländer und Flussgebietsgemeinschaften in Deutschland haben sich für den folgenden Bewirtschaftungszeitraum darauf verständigt, diese Anhörung der WFGB gemeinsam mit der Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm am 22.12.2024 zu starten. Im Amtlichen Anzeiger zum Amtsblatt M-V vom 16. Dezember 2024 wurden die Anhörungen öffentlich bekannt gemacht.

Vom 22.12.2024 bis 22.06.2025 haben Sie die Gelegenheit, sich zu den Zeitplänen und Arbeitsprogrammen sowie zu den fortgeschriebenen Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung in den Flussgebietseinheiten, an denen Mecklenburg-Vorpommern Anteil hat, zu äußern. Hinweise in welcher Form Sie Stellungnahmen abgeben können und an wen diese zu richten sind, finden Sie in den einzelnen nachfolgenden Dokumenten.

Nach Abschluss der Anhörungen am 22.06.2025 werden alle Stellungnahmen von den zuständigen Behörden ausgewertet und, soweit möglich, bei der folgenden Erstellung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme berücksichtigt. Eine zusammenfassende Dokumentation der Anhörungsergebnisse sowie die Veröffentlichung der abschließend erstellten Dokumente erfolgt bis zum 22.12.2025 auf der Homepage des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter www.wrrl-mv.de.


Für alle abgeschlossenen Anhörungsverfahren finden Sie die nach Prüfung der Stellungnahmen abschließend erstellten Dokumente auf der Seite WRRL-Dokumente.