Zeitplan
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie sieht für alle Fließ-, und Küstengewässer, die Seen sowie das Grundwasser die Erreichung des "guten Zustandes" bzw. des "guten Potentials" vor. Der Weg dahin ist durch sogenannte Bewirtschaftungszeiträume gegliedert, die jeweils 6 Jahre andauern. Innerhalb dieser Zyklen werden auf Grundlage regelmäßig durchgeführter Untersuchungen Defizite ermittelt, Bewertungen und Zielstellungen überprüft und ggf. angepasst sowie der notwendige Handlungsbedarf zur Erreichung der Umweltziele abgeleitet. Parallel dazu erfolgt eine kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen.
Die im Jahr 2000 von der Europäischen Gemeinschaft beschlossene WRRL sieht eine Zielerreichung bis 2027 vor. Dieser zeitliche Rahmen wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht für alle Gewässer ausreichen. Daher werden Ausnahmen oder Fristverlängerungen zur Erreichung der Umweltziele in Anspruch genommen.
Auch über das Jahr 2027 hinaus müssen die Ziele der WRRL eingehalten werden. Dazu werden weiterhin alle sechs Jahre die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aktualisiert und die integrierte Gewässerbewirtschaftung im Sinne der WRRL weitergeführt.